Immer mehr Menschen machen von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Fragen an die wissenschaftlich abgesicherte Heilslehre Sheng Fui zu richten. Die interessantesten Fragestellungen stellen wir nun in der Esoterischen Sprechstunde vor.
Ich hätte gerne ein zweites Chakra. Wie kann ich das bewerkstelligen?
Hier kann ein Blick ins Gesetzbuch (Ausführungsbestimmung zum ChakÜbTr in der Fassung vom 2.3.75) Klärung bringen: “Ein neues Chakra erhält nur derjenige, der nachzuweisen in der Lage ist, dass ihm zum Zuteilungszeitpunkt desselbigen ein solches von der ausgebenden Behörde durch Unterlassen (fahrlässig oder Vorsatz) nicht ausgegeben wurde, obwohl er die Gebührenmarke entrichtet hat und sämtliche Voraussetzungen zur Erlangung eine Chakras laut Art. 12 Abs. 2 ChakÜbTr-Gesetz erfüllt sind. Bei Chakrendefekten wird nach Vorlage einer amtsärztlichen Stellungnahme ein Chakrenwechsel durchgeführt. Das Alt-Chakra verbleibt bei der Behörde und wird unter den strengen Regelungen des Datenschutzes vernichtet. (Die enthaltenen Daten werden nach Ablauf von sechs Monaten gelöscht).
Das finde ich unbefriedigend. Da hätte ich mehr erwartet.
Ich will meinen Verbrauch an Karma zurück!
Karmabank Oberhausen, Torben Matthews, die wissen dann schon.