Feb 01 2008

Rechtlich einwandfreie Distanzierung von Links

Category: InternesLorenz Meyer @ 12:43

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Immer wieder machen sich Besucher von www.sheng-fui.de Sorgen um die juristisch einwandfreie Darstellung unserer Seiten und mahnen die so genannte Link-Distanzierung an. Deshalb hier die typische formaljuristische Distanzierungsklausel, welche der aktuellen Rechtsprechung folgt:

Mit Urteil vom 13. Juli 2003 – AZ 512 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht Offenbach entschieden, dass man durch einen Verweis auf ein anderes Dokument innerhalb eines Hypertextes die betroffene Seite linkt. Dies Linken kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man hinsichtlich der Inhalte der gelinkten Seiten ausdrücklich seine Betroffenheit äußert.

Hiermit äußern wir im Hinblick auf die Inhalte wie auch auf die Macher der von www.sheng-fui.de gelinkten Inhalte unsere äußerste Betroffenheit.

(Dieser Disclaimer kann von anderen Webseiten mit dem Hinweis “Disclaimer by www.sheng-fui.de” übernommen werden)

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10 Responses to “Rechtlich einwandfreie Distanzierung von Links”

  1. Hetti says:

    Mitgefühl ist alles, das wissen auch die Richter.

  2. admin eulenberufsfachverband says:

    hallo admin,

    genial…… einfach genial. du bist ein grandioser vordenker für unsere sache. so können wir die maustreiber und tastendrücker auf uns aufmerksam machen und unseren forderungen mehr nachdruck verleihen.
    ich versuche den text auf meiner seite einzubinden, ohne das mein maustreiber und tastendrücker etwas davon bemerkt.

    wenn viele admine mitmachen, könnte es klappen.

    wir fordern mehr achtung und respekt von unseren maustreibern und tastendrückern. wir die geschundene arbeiterklasse im internet.

    admine aller länder vereinigt euch!!!

    mit kämpferischem gruß

    admin

    hci ebah hcilmieh enie emasniemeg mrofttalp rüf eresnu ehcas tednürgeg. nimda hcam tim.

  3. Tobias says:

    Hallo,
    ich denke eher, dass hierbei unter Betroffenheit eine ablehnende Haltung zu den Inhalten gemeint ist. Das würde bedeuten, man kann nur innerhalb eines zugehörigen Kommentars oder der Nennung eines Links in einem Text sich rechtswirksam distanzieren. “hinsichtlich der gelinkten Seite ausdrücklich die Betroffenheit zu äußern” scheint die explizite Äußerung zu jedem einzelnen Link zu meinen. Das heißt für jeden Link muss einzeln die Betroffenheit geäußert werden. (Gilt ebenso für die Distanzierung, die das Urteil vom LG Hamburg bezeichnet) Allgemeine Haftungsausschlüsse waren noch nie etwas, was durch die Rechtsprechung toleriert oder erlaubt wurde (siehe bspw. AGB-Gesetz §11, das ist dort auch gut so).
    Wenn beim Aufgriff eines Links der Autor einigermaßen danach geschaut hat, dass die verlinkte Seite keine rechtswidrigen Inhalte enthält, dann wird mit etwas Kulanz dir hoffentlich niemand den Strick daraus drehen, wenn nach einiger Zeit die hinterlegten Inhalte geändert wurden. Dabei wird natürlich die Seltenheit eines verwerflichen Links vorauszusetzen sein.
    Anderenfalls hilft nur das gute alte Zitat mit Quellenangabe – wenngleich die Inhalte dann nicht ständig aktuell bleiben.
    Vielleicht hilft auch ein Disclaimer in dem alle Nutzer vor dem Laden der Seite ersteinmal bestätigen, dass sie nicht Bewohner des Landes Hamburg sind und sich nicht in ebendiesem befinden. Gleichermaßen haben die Leser sicherzustellen, dass keine Server und Router innerhalb des genannten Landes für die Verbindungsherstellung genutzt werden. Ebenso versichert der Leser, diesen Text nicht auf Papier zu drucken, welches im Land Hamburg hergestellt oder weiterverarbeitet wurde und dieses bedruckte Papier nicht in das Land Hamburg einzuführen oder Personen dieses Landes oder dessen Gerichtsbarkeit zugänglich zu machen.
    Damit wäre das Landesgericht Hamburg schonmal nicht mehr zuständig, welches wohl diese Diskussionen im Jahr 98 begründet hat (obwohl – vielleicht schon durch die bloße Erwähnung). Siehe dazu auch Buskeismus von Rolf Schälike. Der Link ist wissentlich weggelassen. Gleichzeitig möchte ich meine Betroffenheit über eventuell falschen Äußerungen in dem genannten Artikel zum Ausdruck bringen.

  4. Rechtsaufklärung über korrekte Disclaimer trägt Früchte » Inhalte, Seite, Sheng, Betroffenheit, Formulierung, Landgericht » Sheng Fui says:

    [...] innerhalb des Impressums. Wir von Sheng Fui haben deshalb vor einiger Zeit eine rechtssichere Formulierung entwickelt und unseren Besuchern kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit Urteil vom 13. Juli [...]

  5. Mit E-Mail-Disclaimer für rechtssichere Mails sorgen » Nachricht, Dies, Haftungsausschluss, Inhalt, Mail, E-Mail » Sheng Fui says:

    [...] Sie auch Wirksamer Hauftungsauschluss für die Website Social Networks: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden [...]

  6. 16 Webseitenbetreiber vor Abmahnung gerettet dank Sheng Fui » Inhalte, Seite, Sheng, Betroffenheit, Formulierung, Landgericht » Sheng Fui says:

    [...] innerhalb des Impressums. Wir von Sheng Fui haben deshalb vor einiger Zeit eine rechtssichere Formulierung entwickelt und unseren Besuchern kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit Urteil vom 13. Juli [...]

  7. clipper52 says:

    Auch die Feng-Shui Gemeinde benutzt den rechtssicheren Diskleimer:
    http://www.feng-shui-dragon.de/4577.html

  8. Lorenz Meyer says:

    @clipper52: Danke für den Hinweis auf dieses besondere Schmuckstück in unserer Sammlung!

  9. clipper52 says:

    Sheng Fui wird nun auch schon international betrieben:
    http://www.silviokopp.ch/Joomla2/disclaimer
    Wilhelm Tell lässt grüßen.

  10. YuccaTree Post + » Der Betroffenheits-Disclaimer says:

    [...] Disclaimern im Web zu herrschen. Lorenz Meyer, der Kopf hinter Sheng Fui, tüftelte einen wirklich wasserdichten Disclaimer aus und stellt diesen selbstlos allen Webmastern zur Übernahme ins eigene Impressum zur [...]

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