Mittlerweile spricht sich unter Webseitenbetreibern herum, wie wichtig es ist, ein abmahnsicheres Impressum vorzuhalten mit einer juristisch einwandfreien Linkdistanzierungsformel. Wir haben dazu einen Standardtextbaustein entwickelt, der durch die laufende Rechtsprechung gedeckt ist und bieten diesen allen Homepagebesitzern kostenlos zur Übernahme an.
Mit Urteil vom 13. Juli 2003 – AZ 512 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht Offenbach entschieden, dass man durch einen Verweis auf ein anderes Dokument innerhalb eines Hypertextes die betroffene Seite linkt. Dies Linken kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man hinsichtlich der Inhalte der gelinkten Seiten ausdrücklich seine Betroffenheit äußert.
Hiermit äußern wir im Hinblick auf die Inhalte wie auch auf die Macher der von www.sheng-fui.de gelinkten Inhalte unsere äußerste Betroffenheit.
Wir freuen uns jedesmal, wenn Webseitenbetreiber diesen Absatz in ihrem Impressum übernehmen und ihre Internetseiten dadurch abmahnsicher machen, wie es die drei Administratoren der abgebildeten Seiten getan haben.
1.) Webseite “Die Vitamine stecken in der Hülle“
2.) Webseite “Galerie für Kulturkommunikation“
3.) Webseite “666 Tage bis Armageddon“
Wer verwendet noch unseren rechtssicheren Disclaimer (Haftungsausschluss mittels Linkdistanzierung)? Besuchen Sie unsere vielteilige Bilderstrecke von beispielhaften Impressumseiten, die unsere anwaltlich überprüfte und abmahnsichere Formulierung verwenden.



Vielen Dank für die Erwähnung, liebes feng-shui.de Team.
Wir waren und sind wirklich äußerst betroffen und möchten an dieser Stelle nochmal unsere tiefe Betroffen heit ausrücken
LG vom http://www.webguerilla.org TEAM
Darth und Ariton
http://twitter.com/artion und http://twitter.com/Danko_Jones
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