Mittlerweile spricht sich unter Webseitenbetreibern herum, wie wichtig es ist, ein abmahnsicheres Impressum vorzuhalten mit einer juristisch einwandfreien Linkdistanzierungsformel. Wir haben dazu einen Standardtextbaustein entwickelt, der durch die laufende Rechtsprechung gedeckt ist und bieten diesen allen Homepagebesitzern kostenlos zur Übernahme an.
Mit Urteil vom 13. Juli 2003 – AZ 512 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht Offenbach entschieden, dass man durch einen Verweis auf ein anderes Dokument innerhalb eines Hypertextes die betroffene Seite linkt. Dies Linken kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man hinsichtlich der Inhalte der gelinkten Seiten ausdrücklich seine Betroffenheit äußert.
Hiermit äußern wir im Hinblick auf die Inhalte wie auch auf die Macher der von www.sheng-fui.de gelinkten Inhalte unsere äußerste Betroffenheit.
Erst vor wenigen Tagen haben wir zehn Webseiten mit entsprechenden Belegfotos hervorgehoben, die mit unserer Formulierung ihr Impressum abmahnsicher gemacht haben. Weitere drei Webseiten folgten kurz darauf.
Heute begrüßen wir nun eine ambitionierte Web 2.0-Company, die sich mit Web-Entwicklung und Community-Management beschäftigt.
















November 19th, 2009 09:29
Dislcaimer? Muss das nicht eigentlich Duselkeimer heiße? Dusselheimer? Irgendwie so etwas.
November 19th, 2009 09:48
@ Perlenschwein: Dieses kleine, aber reizvolle Detail auf dem Bildschirmfoto war mir ganz entgangen. Danke für den Hinweis!
November 23rd, 2009 23:52
[...] kam es heute meinerseits zu Ausbrüchen primitivster Schadenfreude beim Anblick der folgenden Webseite: Mittlerweile spricht sich unter Webseitenbetreibern herum, wie wichtig es ist, ein abmahnsicheres [...]