Mittlerweile spricht sich unter Webseitenbetreibern herum, wie wichtig es ist, ein abmahnsicheres Impressum vorzuhalten mit einer juristisch einwandfreien Linkdistanzierungsformel. Wir haben dazu einen Standardtextbaustein entwickelt, der durch die laufende Rechtsprechung gedeckt ist und bieten diesen allen Homepagebesitzern kostenlos zur Übernahme an.
Mit Urteil vom 13. Juli 2003 – AZ 512 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht Offenbach entschieden, dass man durch einen Verweis auf ein anderes Dokument innerhalb eines Hypertextes die betroffene Seite linkt. Dies Linken kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man hinsichtlich der Inhalte der gelinkten Seiten ausdrücklich seine Betroffenheit äußert.
Hiermit äußern wir im Hinblick auf die Inhalte wie auch auf die Macher der von www.sheng-fui.de gelinkten Inhalte unsere äußerste Betroffenheit.
Erst vor einigen Tagen haben wir zehn Webseiten mit entsprechenden Belegfotos hervorgehoben, die mit unserer Formulierung ihr Impressum abmahnsicher gemacht haben.
Heute haben sich nun drei weitere Webseiten unserer Initiative angeschlossen, die wir hiermit herzlich begrüßen!
Aufruf an alle Sheng-Fui-Besucher: Schließen Sie sich unserer Initiative an, indem Sie ebenfalls unseren Text im Impressum übernehmen, und sorgen Sie für dauerhafte Rechtssicherheit auf Ihrer Webpräsenz!















November 19th, 2009 00:04
[...] hervorgehoben, die mit unserer Formulierung ihr Impressum abmahnsicher gemacht haben. Weitere drei Webseiten folgten kurz [...]
November 25th, 2009 16:12
[...] hervorgehoben, die mit unserer Formulierung ihr Impressum abmahnsicher gemacht haben. Weitere drei Webseiten folgten kurz [...]