Jun 29
Michael Jacksons Affe Bubbles als Testamentsvollstrecker benannt
Aus gut unterrichteten Quellen wird jetzt bekannt, dass der “King of Pop” den Schimpansen “Bubbles” als diejenige Person benannt hat, die seine letztwilligen Verfügungen zur Ausführung zu bringen hat. Das Schimpansenmännchen, das Jackson bereits bei der Bad World Tour begleitet und mit ihm das Hotelzimmer geteilt hatte, zählte zu den wenigen Vertrauten des beliebten Sängers.
Aus dem Umfeld von Jacksons Familie erfolgten bereits Aussagen, wonach man das Testament keineswegs anerkennen würde. Affe Bubbles hätte nicht die notwendige Qualifikation, ein derart umfangreiches Vermächtnis zu verwalten. Außerdem sei es versäumt worden, die Beziehung im kalifornischen “Register of Marriage” als eheliche Lebensgemeinschaft einzutragen.
Im Gegensatz zu Deutschland und anderen europäischen Ländern gilt in den Vereinigten Staaten jedoch die “Freiheit der Disposition” (Freedom of disposition) weswegen von Juristen der Durchsetzung des Letzten Willens des Popstars gute Chancen eingeräumt werden.















Juli 1st, 2009 at 21:46
Wenn gut unterrichtete Quellen gut genug unterrichtet wären, um wirklich gut unterrichtet zu sein, wären sie so gut unterrichtet, das sie gut genug unterrichte wären, diese Unterrichtung als Ente erkannt zu haben. Denn:
Gerade weil der Jackson-Clan eher an intellektuellen Defiziten reicher ist denn an fundierter Erkenntnis, andererseits mehr Gier besitzt als Jacko Vermögen, in der Summe aber das Realitätsdefizit größer ist als die Möglichkeit einer legalen Geldvermehrung, wird der Affe im Allgemeinen, Bubbles aber im Besonderen, als recht mäßiger – Verzeihung – rechtmäßiger Nachfolger Jackos durchaus realistisch als Vormund der gesamten Bande ins Feld geführt. Immerhin.
Und sonst? Für eine Frau Catterfield (?) wäre als legitimer Rechtsnachfolger bereits eine Blattschneiderameise dank geringfügiger Unterforderung die Wahl der Stunde.
Fragwürdig: die Erwähnung eines letzten Willens implementiert einen Willen per se.