
Bin Go kann auf eine Jahrtausende alte Tradition zurück blicken und ist dank der wenigen Spielregeln leicht erlernbar. (Kurz zusammen gefasst ist Bin Go ein auf energetischen Prinzipien beruhendes Spiel, bei dem es darum geht, in einem Blog eine bestimmte Anzahl von Kommentaren zu erreichen.)
Beim Bin-Go-Schiedsgericht haben sich nun zahlreiche Mitspieler beschwert, welche von ausgedehnten Manipulationen einiger Mitspieler beim Erreichen von Bin Gos berichtet haben. Konkret wird den Mitspielern vorgeworfen, sich durch das unethische Verfassen von Kommentarbeiträgen in die unmittelbare Nähe der Zielwerte bewegt zu haben, um dann reihenweise die attraktiven Bin Gos abzuräumen. Fehlgeleitet und bestärkt wurden die Spieler durch die raffinierte Eule (ein Pseudonym…) aus dem gegnerischen Feng-Shui-Lager, der es nicht zuletzt um die erheblichen Wetteinsätze ging, die unerlaubterweise im Spiel waren.
Aus gegebenem Anlass wollen wir deshalb eine Spielregel erwähnen, die wir in der ersten Regelfassung übersehen hatten:
Ein Bin Go kann nur erreicht werden, wenn der vor dem Bin Go abgegebene Kommentar von einer anderen Person als dem Bin-Go-Empfänger stammt.
Ein praktisches Beispiel macht das Gesagt noch deutlicher: Wenn Sie den Kommentar mit der Zahl 55 abgegeben haben, ist es Ihnen nicht möglich, mit dem nächsten Kommentar den 56er-Bingo zu erreichen. Dies ist nur einem Mitspieler möglich.
Wir hoffen, dass die Regelergänzung für die nötige Klarheit gesorgt hat und wünschen allen Spielern ein schönes Spiel!
Schade Lorenz.
Mit den Spiel-Einnahmen konnte ich immer die kleine Wohnung für dich freihalten, falls du wieder Streß mit Sybille hast.
Das ganze mache ich ja nur für den guten Zweck.
Hi tmp,
mir geht es um meine soziale Verantwortung. Diese
Immobilie hat in der großen Finanzkriese zu-
mindestens dafür gesorgt, das nicht alles komplett den Bach
herunter geht.
Muß nochmal mit der Kanzlerin über die Kredite sprechen.
[...] Nachtrag/Regelergänzung: Ein Bin Go kann nur erreicht werden, wenn der vor dem Bin Go abgegebene Kommentar von einer anderen Person als dem Bin-Go-Empfänger stammt. (Hintergrund zur Regelergänzung) [...]