Mittlerweile spricht sich unter Webseitenbetreibern herum, wie wichtig es ist, ein abmahnsicheres Impressum vorzuhalten mit einer juristisch einwandfreien Linkdistanzierungsformel. Wir haben dazu einen Standardtextbaustein entwickelt, der durch die laufende Rechtsprechung gedeckt ist und bieten diesen allen Homepagebesitzern kostenlos zur Übernahme an.
Mit Urteil vom 13. Juli 2003 – AZ 512 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht Offenbach entschieden, dass man durch einen Verweis auf ein anderes Dokument innerhalb eines Hypertextes die betroffene Seite linkt. Dies Linken kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man hinsichtlich der Inhalte der gelinkten Seiten ausdrücklich seine Betroffenheit äußert.
Hiermit äußern wir im Hinblick auf die Inhalte wie auch auf die Macher der von www.sheng-fui.de gelinkten Inhalte unsere äußerste Betroffenheit.
Erst vor wenigen Tagen haben wir zehn Webseiten mit entsprechenden Belegfotos hervorgehoben, die mit unserer Formulierung ihr Impressum abmahnsicher gemacht haben. Weitere drei Webseiten folgten kurz darauf.
Heute begrüßen wir nun einen Portalbetreiber, der auf seinen Seiten einen Nachrichtendienst, ein Blog und ein Forum betreibt.

Wie geil ist dass denn??
Und ich wundere mich da immer wieder dass es so viele Abmahnungen gibt! Wenn man schon kopiert, sollte man doch zumindest einmal den Text durchlesen (und versuchen ihn zu verstehen). Traurig, traurig…
Grüße
Ingo
Endlich mal ein neues Urteil, das von 1998 oder so bedarf einer schöner Erneuerung!
Wir benutzen seit längerem eine Version, die sich auf das ältere Urteil des LGH Hamburg bezieht:
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