Mittlerweile spricht sich unter Webseitenbetreibern herum, wie wichtig es ist, ein abmahnsicheres Impressum vorzuhalten mit einer juristisch einwandfreien Linkdistanzierungsformel. Wir haben dazu einen Standardtextbaustein entwickelt, der durch die laufende Rechtsprechung gedeckt ist und bieten diesen allen Homepagebesitzern kostenlos zur Übernahme an.
Mit Urteil vom 13. Juli 2003 – AZ 512 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht Offenbach entschieden, dass man durch einen Verweis auf ein anderes Dokument innerhalb eines Hypertextes die betroffene Seite linkt. Dies Linken kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man hinsichtlich der Inhalte der gelinkten Seiten ausdrücklich seine Betroffenheit äußert.
Hiermit äußern wir im Hinblick auf die Inhalte wie auch auf die Macher der von www.sheng-fui.de gelinkten Inhalte unsere äußerste Betroffenheit.
Wir freuen uns jedesmal, wenn Webseitenbetreiber ihre Internetseiten mit unserem Vorschlag für einen wirksamen Haftungsausschluss “wasserdicht” machen. Und das sind mittlerweile nicht nur bekannte TV-Stars, Schauspieler oder Sportler, sondern auch ganz gewöhnliche Leute wie die Familie, die sich mit einer Gemeinschaftsseite im Internet präsentiert.
Wer verwendet noch unseren rechtssicheren Discalimer (Haftungsausschluss dank Linkdistanzierung? Besuchen Sie unsere vielteilige Bilderstrecke von beispielhaften Impressumseiten, die unsere anwaltlich überprüfte und abmahnsichere Formulierung verwenden.

[...] nicht lange bitten. Immer mal wieder meldet Sheng Fui neue Erfolge an der Disclaimer-Front, wenn mal wieder ein Blog auf den Zug aufgesprungen ist. Auch wenn es sich in einigen Fällen ganz klar seinerseits um einen [...]