Jeden Tag werden in Deutschland und auf der ganzen Welt unzählige von E-Mails versandt. Besonders im geschäftlichen Nachrichtenverkehr wird im unteren Bereich der Mail ein so genannter Disclaimer zum Haftungsausschluss angebracht. Zum Einsatz kommt meist eine Formulierung wie die folgende: “Hinweis: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen. Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitte ich um Ihre Mitteilung per E-Mail oder unter der oben angegebenen Telefonnummer.“
Achtung: Wenn man diese Standardformel einer rechtlichen Bewertung unterzieht, muss man zu dem Schluss kommen, dass dieser Hinweis als versteckte AGB vollumfänglich unwirksam ist.
Wir haben deshalb von unserem Hausjuristen einen rechtswirksamen Haftungsausschluss ausarbeiten lassen:
Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Falls Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben und diesen Text lesen, haben Sie sich bereits strafbar gemacht und können privatrechtlich (strafbewehrte Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung) belangt werden, was entsprechende Kosten nach sich zieht. Hierzu zählt regelmäßig die Erstattung der laut RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) enstehenden Rechtsanwaltsgebühren (sog. “Abmahngebühr”) und ein im Einzelfall zu beziffernder Schadensersatz.
Dies kann nur vermieden werden, wenn Sie dem Absender per E-Mail über die Antwortfunktion an Eides statt versichern, dass Sie vom Inhalt dieser Mail keine Notiz genommen haben bzw. den Inhalt der Nachricht binnen 24 Stunden vergessen werden.
Wir empfehlen allen gewerbsmäßig oder privatrechtlich am Mail-Verkehr teilnehmenden Nachrichtenversendern dringend, den oben stehenden Textbaustein in ihre elektronische Nachricht zu integrieren.
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[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von ekelias, Terrorzicke und Falk Richter, Lorenz Meyer erwähnt. Lorenz Meyer sagte: Sind Eure E-Mails rechtssicher? Hier gibt es den Disclaimer, der Euch unangreifbar macht: http://bit.ly/7efqo2 [...]
meine Highlights: http://www.cprr.org/Museum/legal.html und http://peterrost.blogspot.com/2006/07/terms-of-use-agreement-and-privacy.html . Viel Spass.
Richtig nur so ist man Gesetzkonform. Empfand es schon lang als Frechheit das sich manche wirklich meine Mails durchgelesen haben, jetzt kann ich endlich reagieren. Danke Euch Ihr seit schon der Brüller^^
Gut gelungen. Schade nur, dass der Hausjurist nicht ganz up to date ist. Anwälte kassieren schon seit Jahren nicht mehr nach der BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung), sondern nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Ich ziehe im Übrigen eine Drohung wie “Wenn Sie diese E-Mail nicht sofort vergessen, werden Sie von der darin enthaltenen Leere ewig heimgesucht” der Drohung mit dem Anwalt vor. Die kommt auch erheblich günstiger. Vielleicht kann man die im Universum kaufen?
@christianhauck: Vielen Dank für die Übersendung der Links! Die genannten Webseitenbetreiber dürften damit im englischsprachigen Raum auf der sicheren Seite sein. Vielleicht sollte nur überlegt werden, die Bedingungen der Seite vorzuschalten.
@ralfnausk: Es ist doch immer wieder gut, wenn noch mal ein Fachmann drüberliest. Vielleicht war unser Hausjurist nicht ganz bei der Sache (Hanf-Räucherstäbchen)…
Wir haben unsere Formulierung angepasst, und danken Dir für die praktische und energetische Unterstützung!