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Webmaster haben es in Deutschland besonders schwer, schließlich lauern hier wie in keinem anderen Staat der Erde zahlreiche juristische Fallstricke. Ob Urheber- und Medienrecht, Domainrecht, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht: sogar erfahrenen Seitenbetreibern fällt es schwer, immer den Überblick zu behalten und ihre Webseite rechts- und abmahnsicher zu halten.
Ein möglicher Konfliktfall, der besonders gern von auf Abmahnungen spezialisierten Kanzleien aufgegriffen wird, ist die fehlende Linkdistanzierung über eine Distanzierungsklausel innerhalb des Impressums. Wir von Sheng Fui haben deshalb vor einiger Zeit eine rechtssichere Formulierung entwickelt und unseren Besuchern kostenlos zur Verfügung gestellt.
Mit Urteil vom 13. Juli 2003 – AZ 512 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht Offenbach entschieden, dass man durch einen Verweis auf ein anderes Dokument innerhalb eines Hypertextes die betroffene Seite linkt. Dies Linken kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man hinsichtlich der Inhalte der gelinkten Seiten ausdrücklich seine Betroffenheit äußert.
Hiermit äußern wir im Hinblick auf die Inhalte wie auch auf die Macher der von www.sheng-fui.de gelinkten Inhalte unsere äußerste Betroffenheit.
Einige Webseitenbetreiber haben unser Angebot dankbar aufgenommen und die Formulierung entsprechend übernommen. Gratulation, Sie sind sowohl energetisch als auch rechtlich auf der sicheren Seite!
Alle anderen sollten beim Klicken durch die Bilderstrecke nochmal überlegen, ob sie nicht auch die Distanzierungsformel von Sheng Fui für ihren Disclaimer verwenden wollen.

Schön auch die Webseite des “Landgerichts” Offenbach: http://www.lg-offenbach.de/
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This post was mentioned on Twitter by shengfui: 16 Webseitenbetreiber vor Abmahnung gerettet dank Sheng Fui http://bit.ly/9iNV9R…
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[...] der Vergangenheit haben bereits viele Webseitenbetreiber unser Angebot aufgenommen, darunter eine Wellnessoase, eine Internetagentur, ein Handyspielentwickler und die Feuerwehr [...]